Informationen für Patienten, Ärzte und Kostenträger

Kostenübernahme durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Erfahren Sie, welche Leistungen bei den Krankenkassen abgedeckt sind, und lassen Sie sich eine individuelle Offerte zusammenstellen. 

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Für Patienten

Ein grosser Teil der recoveriX-Therapie wird im Rahmen der ärztlich verordneten Physiotherapie durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.

Die Therapie umfasst zudem eine spezialisierte neurotechnologische Anwendung (Brain-Computer-Interface), welche aktuell nicht Bestandteil der Grundversicherung ist. Der damit verbundene Zusatzanteil ist daher von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen.

Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Vorgesprächs persönlich über den genauen Ablauf der Therapie sowie die individuellen Voraussetzungen und Kosten.

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Für Ärzte und Kostenträger

Die recoveriX-Therapie wird im Rahmen einer physiotherapeutischen Pflichtleistung gemäss Art. 25 Abs. 2 lit. a KVG durchgeführt. Mit einer ärztlichen Verordnung kann sie über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden.

Details zur ärztlichen Verordnung sowie zur Beantragung einer Kostengutsprache entnehmen Sie bitte der Fachinformation.

Fachinformation (pdf)

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Länder, in denen die recoveriX Therapie verfügbar ist

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Weltweit durchgeführte recoveriX-Therapien

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Symptome, die mit recoveriX behandelt werden können